Frauen- und Mädchenberatungsstelle
Schnell. Anonym. Einfach
Willkommen in unserer Online-Beratung! Einfach registrieren, Email schreiben oder Chattermin buchen und beraten lassen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht!
Allgemeine Fragen
Zur Beantwortung von ersten Fragen rund um unser Online-Beratungsangebot, können Sie sich hier in unserem FAQ-Bereich informieren.
Um die Online-Beratung mit den Funktionen E-Mailberatung und Einzelchatberatung nutzen zu können, ist vor der ersten Benutzung eine Registrierung erforderlich. Rechts oben in der Ecke befindet sich der Button Login, über den die Option Neu registrieren anzuklicken ist. Als Pflichtangaben muss ein selbst gewählter Benutzername angegeben werden sowie ein Passwort und die Postleitzahl des Wohnortes. Die Angabe einer E-Mailadresse ist freiwillig, ermöglicht aber, dass man eine Benachrichtigung per Mail erhält, sobald auf eine Mailanfrage geantwortet wurde. Nun müssen nur noch die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert und der Button Jetzt registrieren angeklickt werden. Anschließend stehen bereits alle Funktionen zur Verfügung.
Bei den nächsten Anmeldungen kann man sich über den Button Login mit dem Benutzernamen und dem Passwort direkt einloggen. Vor dem Verlassen der Online-Beratung an das Ausloggen denken! Oben rechts den Button anwählen und auf ausloggen klicken.
Das Team der Online-Beratung besteht aus 2 Beraterinnen, die sich an die Schweigepflicht halten. Alle Nachrichten über Mailberatung und Einzelchatberatung werden vertraulich behandelt.
In der Regel erfolgt eine Antwort auf eine erste Mailanfrage innerhalb weniger Tage.
Nein. Alle Beratungsformen in der Frauen- und Mädchenberatungsstelle (persönlich, telefonisch oder online) sind kostenlos.
Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Mit diesem Gesetz werden der Schutz und die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen. Die Polizei ist verpflichtet, zum Schutz von Frauen und Kindern bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn Sie mit einem Partner / einer Partnerin zusammenleben, der / die Ihnen gegenüber gewalttätig geworden ist oder Sie bedroht hat, können Sie zu Ihrem Schutz immer die Polizei rufen. Das gilt auch, wenn keine Partnerschaft zwischen Ihnen und der gewaltausübenden Person besteht.
Die Polizei hat dann folgende Möglichkeiten zu Ihrem Schutz tätig zu werden:
Die gewalttätige Person wird in der Regel für 10 Tage aus der Wohnung oder dem Haus verwiesen.
Die gewalttätige Person bekommt für diesen Zeitraum ein Rückkehrverbot. Das heißt, dass sie die Wohnung oder das Haus in diesem Zeitraum nicht betreten darf. Dabei ist es egal, wem die Wohnung oder das Haus gehört.
Die Einhaltung des Rückkehrverbots wird von der Polizei überprüft. Hält sich die gewaltausübende Person nicht daran, verhängt die Polizei ein Bußgeld und schreibt ein Kurzprotokoll darüber.
In besonderen Fällen kann der gewaltausübenden Person ein Näherungsverbot für Sie, die Kinder und die Wohnung oder das Haus ausgesprochen werden.
In Fällen häuslicher Gewalt fertigt die Polizei immer eine Strafanzeige an.